Anfänglich ergab sich sowohl bei den Selbstversuchen (Arzneimittelprüfungen) als auch bei der therapeutischen
Anwendung ein Problem: Die Stoffe waren zum Teil so giftig (Chinarinde, Arsen, Tollkirsche, Fliegenpilz usw.),
dass die Prüfung mit einigem Risiko verbunden war und zum anderen kam es nach der Gabe des Mittels bei den
Patienten häufig zu unangenehmen Reaktionen.
Deshalb suchte Hahnemann nach Möglichkeiten, diese Nebenwirkungen zu vermeiden.
Verdünnungen verminderten zwar die negativen Wirkungen, aber in gleichem Maße auch die Heilkräfte. Ab einem bestimmten
Verdünnungsgrad erwiesen sich die Mittel als gänzlich unwirksam.
Dies änderte sich schlagartig, als Hahnemann begann, die Heilmittel stufenweise zu verdünnen und dem Arzneifläschchen
vor jedem neuen Verdünnungsschritt einige kräftige Schüttelstöße zu geben (Potenzierung = Kraftentfaltung).
Die Potenz "C 30" beispielsweise bedeutet, dass der Ausgangsstoff 30 mal im Verhältnis 1:100 verdünnt und dabei 30 mal
intensiv verschüttelt oder verrieben wurde.
Diese Potenz enthält substantiell kein einziges Molekül des Ausgangsstoffes mehr, sondern nur noch seine "Potenz",
seine Kraft bzw. seine verstärkten energetischen Informationen.
Das Erstaunlichste ist nun, dass die Arzneikraft sich nicht - wie bei reinen Verdünnungen - zusammen mit der
Giftigkeit verliert, sondern im Gegenteil noch zunimmt, und dies um so mehr, je höher die Mittel potenziert
werden.
Selbst wenn kein Molekül der Ausgangssubstanz mehr vorhanden ist, wirken die Arzneien sowohl bei Arzneimittelprüfungen
am gesunden, als auch bei der Anwendung am kranken Organismus. In der Potenzierung hat Hahnemann ein Verfahren
entdeckt, das die Heilkräfte der Arzneien auf besondere Weise aufschließt und verstärkt.